[B] Zum Stand der Dinge

Balu wurde am 12.10. gegen die Zahlung einer Kaution und einer Meldeauflage aus der JVA Moabit entlassen. Der Prozess gegen ihn wird nach den zwei vergangenen Verhandlungstagen vom 11. und 14. Oktober am Dienstag, den 1.November fortgesetzt. Der Prozess gegen Aaron wird voraussichtlich am Freitag, den 8. November beginnen.

Aaron befindet sich seit nun mehr als 3 Monaten in Untersuchungshaft. Sämtliche Versuche ihn im Rahmen einer Haftprüfung gegen die Zahlung einer Kaution mit einhergehenden Meldeauflagen frei zu bekommen, schlugen bisher fehl, da die Staatsanwaltschaft vertreten durch Sadri-Herzog Beschwerde einlegte. Somit wurde die zweite Haftbeschwerde der Anwält*innen von Aaron in der zweiten Instanz durch das Landgericht Berlin abgelehnt. Unter anderem wurde hierzu die steile Behauptung durch das Landgericht Berlin aufgestellt, dass die geforderte Kaution durch Spendengelder finanziert würde, die aus linksradikalen Strukturen stammen würden. Eben jene linksradikalen Strukturen, die über Geld verfügen würden, um Aaron auch eine Flucht zu ermöglichen.

Zudem wurde als „Begründung“ dargelegt, dass eine Haftstrafe ohne Bewährung zwingend erforderlich sei, wobei sich hier die Frage stellt, ob diese auf Grund der „Beweislage“ verhängt werden soll oder es eher dem unbedingten Wunsch der Staatsanwaltschaft entspricht. Des Weiteren wird von Seiten des Landgerichts sowie der Staatsanwaltschaft nach wie vor behauptet, dass die Wohnverhältnisse unklar seien, obwohl hierfür Mietverträge existieren, die dem Gericht auch bekannt sind. Dasselbe gilt für Aarons Arbeitsverhältnisse, die vehement als nicht existent bezeichnet werden, zu denen jedoch Bestätigungen von Arbeitgeber*innen existieren und die einzelnen Firmensitze bekannt sind.

Was wir von all dem halten, brauchen wir hier nicht näher zu erläutern, da das ganze Verfahren an Absurdität schwer zu überbieten ist. Was aus unserer Sicht von Anfang an offensichtlich war und sich immer mehr verdeutlicht ist, dass sowohl an Aaron als auch an Balu ein Exempel statuiert werden soll. Ein Exempel, das alle die einschüchtern soll, die Kritik an den bestehenden Verhältnisse artikulieren und sich gegen diese organisieren. Über diesen Eindruck kann auch die vorsitzende Richterin nicht hinwegtäuschen, so sehr sie auch versucht, jeglichen politischen Kontext aus dem Verfahren raus zuhalten.

Die von uns aufgeführten Punkte stellen nur einen Teil der vermeintlichen Begründungen dar, die das Landgericht Berlin und die Staatsanwältin Sadri-Herzog dazu nutzen, um Aaron weiterhin gefangen zuhalten. Auch wenn Balu am 12.10 aus der JVA Moabit entlassen wurde, ist der Ausgang des Verfahrens gegen ihn nach wie vor unklar. Hierbei sollte erwähnt werden, dass es sich die Staatsanwältin Sadri Herzog scheinbar zur Aufgabe gemacht hat gegen die beiden einen persönlichen (Rache-) Feldzug zu führen.

Umso wichtiger erachten wir es, dass es weiterhin zu Soli-Aktionen kommt, die sich gegen die andauernde Inhaftierung von Aaron sowie der aller anderen Gefangenen und das Knastsystem an sich richten. Die Wege und Mittel, Widerstand zu artikulieren und sichtbar zu machen sind  unterschiedlich, ebenso wie die Gefangenen in den Knästen. Deswegen sollte es aus unserer Sicht auch darum gehen denen Solidarität zukommen zu lassen, die sonst vergessen werden, weil sie nicht über das Privileg verfügen, Zugang zu Solidarität oder Back-Up Strukturen zu haben, schlichtweg keine Unterstützung durch Familie oder Freund*innen erfahren, kein Deutsch sprechen und / oder gesellschaftlich isoliert sind.

Freiheit für Aaron, Balu, Ali und Cem! Und allen anderen Gefangenen! Kein Knast steht ewig!