[B] Update zum 1. Prozesstag von Balu

Der Prozess wird im Amtsgericht Tiergarten, Turmstr. 91 im Raum B218-B219 stattfinden.

Es wird einige Sicherheitsmaßnahmen geben: so werden alle Personalien von Personen, die zum Prozess wollen, kopiert (bringt also ein Ausweisdokument mit, wenn ihr reinwollt). Es dürfen keine Taschen in den Saal mitgebracht werden und alle Personen werden gründlich durchsucht. Nehmt so wenig wie möglich persönlichen Kram mit zum Gericht, lasst eure Handys zu Hause, um nicht zu riskieren, sie bei den Bullen an der Schleuse abgeben zu müssen. Bringt Stifte und Papier mit, um Notizen und Zeichnungen zu machen. 

Lasst euch von den Sicherheitsmaßnahmen nicht abschrecken, zeigt euch solidarisch mit Balu! Kommt zum Amtsgericht! Wenn wir nicht alle in den Saal passen, werden wir vor den Toren die Freilassung von Balu erwarten.

Am gleichen Tag wird auch Ali Hıdır Doğan vors Kammergericht Tiergarten auf die Anklagebank gezerrt. Ihm wird vorgeworfen, die PKK unterstützt zu haben. Auch für diesen Prozess wird zur Prozessbegleitung und zu einer Kundgebung vor dem Kammergericht in der Turmstr. 91 aufgerufen. Mehr Infos dazu findet ihr hier und hier und auf der Solidaritätsseite ‚Freiheit für die kurdischen politischen Gefangenen‚.

[B] Kommt zu den Prozessen!

Am 11. Oktober findet im Amtsgericht in Berlin Tiergarten der erste Prozesstag gegen Balu statt. Drei Monate nach Abbruch der erfolglosen polizeilichen Großoffensive gegen die Rigaer 94 und den ganzen Nordkiez in Friedrichshain will der Staat ihm und Aaron stellvertretend für die widerständigen Strukturen den Prozess machen. Auch wenn die Inhaftierung und die eventuelle Verurteilung für Aaron und Balu den Erfolg des Kampfes um die Rigaer94 als Symbol des Widerstandes gegen die Stadt der Reichen nicht schmälern kann, werden wir die beiden natürlich nicht ihrem Schicksal überlassen. Dies ist ein Aufruf, nicht tatenlos zuzusehen.

Unter welchen Umständen Aaron und Balu festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt wurden, dürfte vielen bereits bekannt sein. Falls nicht, könnt ihr das auf dieser Internetseite nachlesen.

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Aufruf zur Faxkampagne gegen Staatsanwältin Sadri-Herzog

Seit dem 9. Juli diesen Jahres sitzen in Berlin zwei weitere Menschen in Untersuchungshaft. Unter fadenscheinigen Begründungen wurde bei beiden „Fluchtgefahr“ unterstellt. Gerade die zu­ständige Staatsanwältin stellt sich einer Haftverschonung in den Weg.Es soll hier ein politisches Verfahren geführt werden, sprich es bei Beiden weniger um die konkreten Tatvorwürfe geht, als vielmehr darum ein „Exem­pel“ zu statuie­ren. Bei diesen Verfahren geht es nicht nur um den konkreten Vorwurf, sondern auch – indirekt – um die Ereignisse des gesamten letzten Jahres rund um die Rigaer Strasse.

Wir rufen deswegen überregional zu einer Fax-Kampagne auf.

Wir wollen der Staatsanwältin mit der Kampagne zeigen, dass Aaron und Balu nicht alleine sind und das Verfahren eine hohe Öffentlichkeit hat, als auch, dass – durch die Vorlage weiß auf schwarz – ihr Faxgerät ein paar Tage lang richtig heiß und ihr Toner öfter mal leer läuft. Sodass sie, die zwei unserer Freunde seit Monaten eingesperrt hält auch einmal in ihrem Alltag gestört wird.

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[MS] Balu und Aaron beim Prozess unterstützen!

Es ist soweit. In den nächsten Wochen stehen die Gerichtstermine von Balu und Aaron an. Wir wollen mit euch allen zusammen den Prozess begleiten und die beiden so gut es geht unterstützen!

Balu ist als erster dran, sein Prozess wird bisher am 11.10 und 14.10 in Berlin stattfinden. Während er nur darüber lachen kann, wie Staatsanwaltschaft in gepflegter rassistischer Manier einen „islamistischen Hintergrund“ überprüft, wurde seine Haftverschonung wieder zurückgenommen. Das bedeutet, dass er nun noch bis zum Prozess im Knast eingesperrt bleibt. Außerdem hat die Justiz offensichtlich wirklich irgendein Problem mit ihm, denn er wird aus seiner Zelle in Moabit direkt in das angrenzende Gerichtsgebäude gezerrt, welches ein Schöffengericht ist. Das bedeutet im Gegensatz zu einem normalen Gericht, dass die Justiz davon ausgeht, dass die Haftstrafe zwei Jahre oder mehr betragen wird. Eine solche Haftstrafe wird im Regelfall auch ohne Bewährung verhängt.

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